Phase 4: Unternehmensbewertung und Due Diligence von IT-Unternehmen
Die Unternehmensbewertung ist eine der zentralen Stellgrößen für die erfolgreiche Nachfolge oder den Verkauf Ihres IT-Unternehmens.
In der IT-Branche kann mit den üblichen finanzmathematischen Verfahren zur Kaufpreisermittlung wie zum Beispiel der DCF-Methode (Discounte Cash-flow) sowie der Ertragswertmethode gearbeitet werden. Aber wegen der niedrigen Zinsen sowie der fehlenden Betrachtung der „inneren“ Werte (immaterielle Vermögensgegenstände), die in der IT-Branche maßgeblich sind, ist von diesen Methoden abzuraten. Die Ermittlung des Kaufpreises für ein IT-Unternehmen oder Systemhauses unterliegt spezifischen Methoden, die im Folgenden ausführlich vorgestellt werden.
Wichtig zu wissen: Es gibt Faktoren, die den Wert Ihres IT-Unternehmens erhöhen! Diese werden in den fünf goldenen Regeln ausführlich beschrieben!
Die Anlässe für eine Unternehmensbewertung Ihres IT-Unternehmens und Systemhauses im Überblick
Eine Unternehmensbewertung ist nicht nur für den geplanten Verkauf oder die Nachfolge vonnöten, sondern auch in den folgenden Situationen sinnvoll:
- Abspaltung oder Fusion
- Erbschaft, Schenkung oder Verpachtung
- Ein- und Austritt von Inhabern oder Kapitalgebern
- Geplante Finanzierungen
- Kapitalbeteiligungen von Arbeitnehmern
- Eintritt oder Ausscheiden eines Gesellschafters
Die Due Diligence für IT-Unternehmen
In einer Due Diligence (kurz DD) findet eine detaillierte Analyse und Bewertung eines Unternehmens im Vorfeld einer geplanten Transaktion (meist als Merger oder als Akquisition) statt. Im Rahmen dieses sogenannten M&A-Prozesses findet die Due Diligence in der sogenannten Transaktionsphase statt (siehe Phase 2 in der Grafik).

Dabei ist es wichtig zu wissen, dass die Due Diligence (DD) Ihrer Herkunft nach aus dem Finanz- und Rechtsumfeld stammt. Die DD ist daher zumeist in die folgenden Kategorien geteilt:
- Legal Due Diligence = Prüfung des rechtlichen Teils
- Financial Due Diligence = Prüfung der finanzwirtschaftlichen Größen (Bilanzen, GuV)
- Tax Due Diligence = Prüfung steuerrechtlicher Themen
- Commercial Due Diligence = Prüfung der Wettbewerbssituation
Die DD ist daher zumeist in diese vier Bestansdteile aufgegliedert, da hier die möglichen Risiken und entsprechenden Werthebel bezüglich des Kaufpreises und der späteren Post-Merger Integration (PMI) gesehen werden.
Was sind die Besonderheiten einer Due Diligence für ein IT-Unternehmen oder Systemhaus?
Oft sind es Juristen und Kaufleute, die eine Beurteilung Ihres IT-Unternehmens in der DD vornehmen. Das Risiko besteht darin, dass von den Spezialisten in Ihrem Gebiet die spezifischen Besonderheiten der IT-Branche nicht ausreichend gewürdigt oder berücksichtigt werden.
Daher ist es sehr ratsam, bei der Due Diligence Experten zu beauftragen, die sich schon mit IT-Unternehmen auskennen. Als spezifische Kriterien in der Due Diligence für IT-Unternehmen wie Systemhäuser, IT-Dienstleister und Softwarehäuser sind die folgenden Themen zu nennen:
- Würdigung des Lizenzgeschäfts und vor allem des wiederkehrenden Geschäfts durch Wartung und Pflegeverträge bzw. Supportverträge
- Die Umsatzentwicklung von IT-Unternehmen ist immer ähnlich und sollte folgender Struktur entsprechen:
- Beratungsumsatz
- Lizenz- und Wartungsumsatz
- Cloud-Erlöse (XaaS-Umsätze)
Die Due Diligence wird von der Käuferseite durchgeführt. Von Ihnen als Verkäufer Ihres IT-Unternehmens muss der Input kommen. Das heißt: Es ist sinnvoll frühzeitig einen Datenraum anzulegen, mit allen für eine professionelle Due Diligence wichtigen Daten.
Die Umsatzentwicklung sollte differenziert werden zwischen:
- Beratungsumsatz
- Lizenz- und Wartungsumsatz
- Cloud-Erlöse
- Finanzen (Financial oder Tax-DD)
- Rechtliches (Legal-DD)
- Personal (Personnel-DD)
- Kunden (Customer-DD)
- Wettbewerb (Commercial-DD)
- Technik (Technical-DD)